König am Hessenring Meldestelle HinSchG
Telefonkontakt: +49(0)5651 47 99 162
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen.
Behörden, Institutionen und Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Das dazugehörige Meldeportal als einer der vorgesehenen Meldewege für Informationen, ist hier eingerichtet.
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Welche Bereiche sind vom HinSchG besonders betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine gesetzliche Vorgabe zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems im Sinne der Ermöglichung allgemeiner Kritik. Es bietet vielmehr die Möglichkeit in einem vertraulichen Rahmen Hinweise insbesondere auf Rechtsverstöße oder Gefahren zu melden. Dazu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
Meldekanäle der König am Hessenring
Die eingerichtete Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben ist auf verschiedenen Wegen erreichbar. Sie können auf dieser Webseite eine Meldung über dieses Portal versenden oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Alle Meldekanäle im Überblick:
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+49(0)5651 47 99 816
Nach Terminvereinbarung
Datenschutz-Nordhessen
Meldestelle König am Hessenring
Emilienstr. 15, 99817 Eisenach